JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 16.07.2008, Aktenzeichen: 4 VA 1036/08
| Leitsatz: | 1.) Der Antrag auf Aufnahme in eine Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter darf nicht alleine mit dem Hinweis darauf abgelehnt werden, dass die Vorauswahl liste aus Praktikabilitätsgründen nicht deutlich vergrößert werden könne und dass der Antragsteller seinen Kanzleisitz nicht im Landgerichtsbezirk habe. 2.) Die Ermessensentscheidung über einen Antrag auf Aufnahme in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter hat sich an der persönlichen und fachlichen Eignung des Antragstellers für das Amt des Insolvenzverwalters auszurichten. Ein Losverfahren für die Vergabe von Listenplätzen ist ermessensfehlerhaft. |
| Rechtsgebiete: | EGGVG, InsO |
| Vorschriften: | EGGVG § 23, InsO § 56 Abs. 1, |
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