JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 16.05.2006, Aktenzeichen: 5 W 781/06
| Leitsatz: | 1. Ein Sachverständiger verwirkt seinen Entschädigungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist, weil bei dessen Ausarbeitung Dritte in einer Weise mitgewirkt haben, dass seine persönliche Verantwortung für das Gutachten nicht mehr gewährleistet ist, und der Sachverständige bei Übernahme des Auftrags erkennen konnte, dass er allein nicht über das zur vollständigen Erfüllung des Auftrags erforderliche Fachwissen verfügt. 2. Dies gilt nicht für solche Arbeiten, die das Gericht noch bei ihm in Auftrag gibt, obwohl es bereits hätte erkennen können, dass der Sachverständige die Ausarbeitung des Gutachtens in unzulässiger Weise Dritten überlassen hat. |
| Rechtsgebiete: | ZSEG, ZPO |
| Vorschriften: | ZSEG § 16, ZPO § 407 a, ZPO § 413, |
| Verfahrensgang: | LG Nürnberg-Fürth 4 O 1092/99 vom 13.03.2006 |
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