JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 15.05.2007, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 50/07
| Leitsatz: | Will ein Angehöriger eines EU-Mitgliedsstaates, der im Besitz einer Fahrerlaubnis dieses Mitgliedstaates ist, den innerstaatlichen (strafrechtlichen) Rechtswirkungen der §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV entgehen, wenn ihm die Fahrerlaubnis durch sofort vollziehbaren Verwaltungsakt einer deutschen Verwaltungsbehörde entzogen worden ist, muss er diesen Bescheid mit den innerstaatlichen Rechtsbehelfen anfechten, soweit jener Bescheid rechtswirksam und nicht nichtig ist. Auf die Rechtmäßigkeit dieses Bescheids kommt es grundsätzlich nicht an. |
| Rechtsgebiete: | StVG, FeV |
| Vorschriften: | StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1, FeV § 28 Abs. 4 Nr. 3, |
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