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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 14.03.2001, Aktenzeichen: 10 WF 858/01 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 10 WF 858/01

Beschluss vom 14.03.2001


Leitsatz:Im vereinfachten Unterhaltsanpassungsverfahren ist die Beiordnung eines Rechtsanwalts in aller Regel erforderlich i.S.d. § 121 Abs. 2 ZPO. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die antragstellende Partei den früheren Titel unter Mitwirkung eines Rechtsanwalts erwirkt hat und die Ehe bislang nicht geschieden ist.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 121 Abs. 2, ZPO § 655,

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