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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 13.03.2006, Aktenzeichen: 5 U 3543/04 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 U 3543/04

Beschluss vom 13.03.2006


Leitsatz:Die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit ist für begründet zu erklären, wenn dieser ohne Ermächtigung durch das Gericht informationsbereite Dritte befragt, um sich die erforderlichen Anknüpfungstatsachen zu verschaffen und er nicht spätestens im Gutachten Umstände und Ergebnis der Befragungen im einzelnen offen gelegt hat.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 404 a, ZPO § 406,
Verfahrensgang:LG Regensburg 1 O 126/03

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