JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 12.12.2007, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 222/07
| Leitsatz: | 1. Die einem Jugendlichen auferlegte Sanktion, eine Geldbuße an die Staatskasse zu zahlen, steht mit § 15 Abs. 1 Nr. 4 JGG nicht in Einklang, weil dadurch kein Geldbetrag zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung entrichtet wird. 2. Das Revisionsgericht kann nicht selbst die gemeinnützige Einrichtung bestimmen, da diese - möglichst nach Anhörung der Verurteilten - vom Tatrichter auszuwählen und zu bezeichnen ist. |
| Rechtsgebiete: | JGG |
| Vorschriften: | JGG § 15 Abs. 1 Nr. 4, |
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