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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 12.06.2006, Aktenzeichen: 5 W 998/06 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 W 998/06

Beschluss vom 12.06.2006


Leitsatz:Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts sind nur insoweit zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und damit erstattungsfähig, als sie auch einem in der Nähe des Gerichtsortes ansässigen Mitglied seiner überörtlichen Sozietät entstanden wären.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1,
Verfahrensgang:LG Regensburg 1 O 2654/02 vom 02.11.2005

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