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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 12.06.2006, Aktenzeichen: 5 W 980/06 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 W 980/06

Beschluss vom 12.06.2006


Leitsatz:Ein Sachverständiger kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn er für sein Gutachten einen bestimmten Geschehensablauf als praktisch ausgeschlossen behandelt, obwohl ihm das Gericht eigens aufgegeben hat, bei seiner gutachtlichen Stellungnahme von einer diesen Geschehensablauf bestätigenden Zeugenaussage auszugehen.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 406 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Regensburg 3 O 2260/00 vom 10.01.2005

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