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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 12.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 52/07 



OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 Ws 52/07

Beschluss vom 12.03.2007


Leitsatz:Die Aufnahme von Lichtbildern eines Strafgefangenen oder Sicherungsverwahrten als erkennungsdienstliche Maßnahme zur Sicherung des Vollzugs ist auch über den in Nr. 23 Abs. 2 der Vollzugsgeschäftsordnung (VGO) genannten Umfang (Brustbilder, in Zivilkleidung) hinaus grundsätzlich zulässig. Eine entsprechende Anordnung bedarf jedoch im Hinblick auf das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, letzteres bezogen auf die Erforderlichkeit der beabsichtigten konkreten erkennungsdienstlichen Maßnahme, einer besonderen Begründung.
Rechtsgebiete:StVollzG, GO
Vorschriften:StVollzG § 86 Abs. 1 Nr. 2, GO Nr. 23 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG Regensburg in Straubing StVK 105/06 vom 01.12.2006

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