JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 10.12.2003, Aktenzeichen: 9 WF 3827/03
| Leitsatz: | Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei tritt nicht ein, wenn diese eine offensichtlich nicht realisierbare Forderung erwirbt. Eine auf einen derartigen Forderungserwerbs gestützte Zahlungsanordnung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO ist daher aufzuheben, selbst wenn der die Zahlung anordnende Beschluss die Haftung der Partei auf den vermeintlichen Vermögenszuwachs beschränkt. |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Vorschriften: | ZPO § 120 Abs. 4, |
| Verfahrensgang: | AG Straubing 2 F 908/01 vom 07.08.2003 |
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