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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 10.12.2003, Aktenzeichen: 9 WF 3827/03 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 9 WF 3827/03

Beschluss vom 10.12.2003


Leitsatz:Eine wesentliche Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei tritt nicht ein, wenn diese eine offensichtlich nicht realisierbare Forderung erwirbt. Eine auf einen derartigen Forderungserwerbs gestützte Zahlungsanordnung gemäß § 120 Abs. 4 ZPO ist daher aufzuheben, selbst wenn der die Zahlung anordnende Beschluss die Haftung der Partei auf den vermeintlichen Vermögenszuwachs beschränkt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 120 Abs. 4,
Verfahrensgang:AG Straubing 2 F 908/01 vom 07.08.2003

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