JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 10.05.2007, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 25/07
| Leitsatz: | 1. Will der Tatrichter dem Ergebnis eines Sachverständigen zur der Frage, ob ein vom Angeklagten getragenes Symbol hinsichtlich Form- und Farbgebung ein Kennzeichen im Sinne des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB (hier: der "Volkssozialistischen Bewegung Deutschlands/Partei der Arbeit", abgekürzt: VSBBD/PdA) darstellt, ohne Angabe eigener Erwägungen folgen, so müssen in den Urteilsgründen wenigstens die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergegeben werden. 2. Ein auf einem T-Shirt abgebildetes "Keltenkreuz" ist nicht in jedem Fall geeignet, den objektiven Tatbestand des § 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB zu erfüllen. 3. Die bloße Inbezugnahme des äußeren Erscheinungsbildes eines Angeklagten sowie seiner einschlägigen Vorverurteilung ist für sich gesehen nicht ausreichend, die Annahme eines (bedingten) Tatvorsatzes zu begründen. |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 261, StGB § 86 a Abs. 1 Nr. 1, |
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