JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 10.04.2007, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 10/07
| Leitsatz: | 1. Die Revisionsbegründung des Verteidigers ist rechtswirksam, wenn er bevollmächtigt war, als er sie abgab, auch wenn er das erst nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nachweist. 2. Dem Täter eines Aussagedelikts darf grundsätzlich nicht straferschwerend angelastet werden, dass er "hartnäckig" auf der Richtigkeit seiner Aussage bestanden habe, weil ansonsten das Fehlen eines Milderungsgrundes strafschärfend angerechnet werden würde. Dies kann dann anders sein, wenn vom Tatrichter konkrete und einzelfallbezogene Feststellungen getroffen werden, die ein besonderes Maß an Hartnäckigkeit erkennen lassen. |
| Rechtsgebiete: | StPO, StGB |
| Vorschriften: | StPO § 137, StPO § 345, StGB § 46, |
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