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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 09.01.2008, Aktenzeichen: 5 W 2508/07 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 5 W 2508/07

Beschluss vom 09.01.2008


Leitsatz:Der Honoraranspruch eines Arztes/Zahnarztes ist jedenfalls dann verwirkt, wenn dieser mit der Stellung seiner Honorarrechnung mehr als 3 Jahre zuwartet, nachdem der Patient die Behandlung unter Berufung auf deren angebliche Fehlerhaftigkeit unter Androhung gerichtlicher Schritte abgebrochen und den Arzt dazu aufgefordert hat, keine Rechnung zu stellen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 242,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth, 13 O 1808/06 vom 18.07.2007

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