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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 04.10.2007, Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 160/07 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 St OLG Ss 160/07

Beschluss vom 04.10.2007


Leitsatz:1. Sind die Schuldfeststellungen so dürftig, dass sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht einmal in groben Zügen erkennen lassen, so ist eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam.

2. Sendet ein Beschuldigter ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft, um gegenüber dem sachbearbeitenden Staatsanwalt durch eine darin enthaltene Äußerung ("Ich nehme an, dass Sie ein Nazi sind") seine Miss- oder Nichtachtung auszudrücken, muss das Urteil ausreichende Feststellungen zur Vorgeschichte der Tat, zu den Beweggründen und Zielen des Angeklagten sowie - auch im Hinblick auf die Vorschrift des § 193 StGB - zum Maß der Pflichtwidrigkeit seiner Äußerung enthalten.
Rechtsgebiete:StPO, StGB
Vorschriften:StPO § 318, StGB § 46, StGB § 185, StGB § 193,

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