JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 04.02.2008, Aktenzeichen: 1 Ws 792/07
| Leitsatz: | In teleologischer Auslegung des § 68 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung vom 13.04.2007 (BGBl. I 513) ist als "neue" Führungsaufsicht die "zuletzt" angeordnete Führungsaufsicht anzusehen. Sind mehrere Führungsaufsichten nach § 68 f StGB vor dem 18.04.2007, dem Inkrafttreten des Reformgesetzes, eingetreten, so wird nur die zuletzt eingetretene Führungsaufsicht fortgeführt. Die älteren enden nach § 68 e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB. In den erledigten Führungsaufsichten erteilte Weisungen können nach § 68 b Abs. 4 StGB n.F. in der fortbestehenden Führungsaufsicht einbezogen werden. |
| Rechtsgebiete: | StGB |
| Vorschriften: | StGB § 68e Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, |
| Verfahrensgang: | LG Nürberg-Fürth, II StVK 852/05 vom 20.11.2007 |
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