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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 03.08.2001, Aktenzeichen: 4 W 2481/01 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 4 W 2481/01

Beschluss vom 03.08.2001


Leitsatz:Kostenerstattung (hier: Richterablehnung)

Werden nach einem erfolglos gebliebenen Ablehnungs-Verfahren dem Antragsteller die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt, so braucht er dem Beschwerdegegner jedenfalls dann keine Anwaltskosten für das Beschwerdeverfahren zu erstatten, wenn dessen Prozessbevollmächtigter im Beschwerdeverfahren keinerlei Aktivitäten entfaltet hatte und seine Einschaltung nach Lage der Dinge auch nicht erforderlich war.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 91, ZPO § 46,
Verfahrensgang:LG Regensburg 1 O 2277/99

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