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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 02.12.2004, Aktenzeichen: 7 WF 3907/04 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 7 WF 3907/04

Beschluss vom 02.12.2004


Leitsatz:1. Haben in einem Sorgerechtsverfahren nach § 1671 Abs. 1 BGB ein Elternteil die Übertragung der vollen elterlichen Sorge auf sich allein und der andere Elternteil die Zurückweisung dieses Antrages beantragt, kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV-RVG anfallen, wenn aufgrund einer entsprechenden Einigung der ursprüngliche Antrag auf die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes reduziert wird, der andere Elternteil diesem Antrag zustimmt und das Gericht daraufhin dem Antrag nach § 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB stattgibt.

2. Zum Anfall einer 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG im Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB.
Rechtsgebiete:VV-RVG, BGB
Vorschriften:VV-RVG Nr. 1000, VV-RVG Nr. 3100, BGB § 1671,
Verfahrensgang:AG Nürnberg 110 F 1577/04 vom 09.11.2004

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