JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 01.09.2008, Aktenzeichen: 7 UF 835/08
| Leitsatz: | 1. Zum Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag auf Widerrechtlichkeitsbescheinigung, wenn ein Verfahren nach dem HKiEntÜ bei dem dafür zuständigen ausländischen Gericht noch nicht anhängig ist und im Vorfeld das Vorliegen eines Einverständnisses des in Deutschland zurückgebliebenen Elternteils mit dem Verbringen des Kindes ins Ausland geklärt werden soll. 2. Das Verbringen des Kindes ins Ausland ist nicht widerrechtlich i. S. von Art. 3 und Art. 15 HKiEntÜ, wenn insoweit eine Zustimmung oder spätere Genehmigung des zurückgelassenen Elternteils vorliegt. Für das Vorliegen und den Inhalt solcher auch konkludent möglicher Erklärungen kommt es auf den Empfängerhorizont an. |
| Rechtsgebiete: | HKiEntÜ |
| Vorschriften: | HKiEntÜ Art. 3, HKiEntÜ Art. 15, HKiEntÜ Art. 13 Abs. 1. S. 1 lit. a), |
| Verfahrensgang: | AG Nürnberg, 105 F 1830/08 vom 06.06.2008 |
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