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JuraForum.deUrteileOLG-NUERNBERGBeschluss vom 01.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 73/07 

OLG-NUERNBERG – Aktenzeichen: 2 Ws 73/07

Beschluss vom 01.03.2007


Leitsatz:Bei Strafgefangenen kann für einen Anschluss an die digitale SAT-Anlage ein "Energiekostenbeitrag" verlangt werden; denn Strafgefangene haben kein subjektives Recht auf eine ihren Wünschen entsprechende Ausgestaltung des Fernsehempfangs. Die Ausgestaltung des Fernsehempfangs steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Vollzugsbehörde; dabei muss allerdings das nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Recht auf Informationsfreiheit gewährleistet sein.
Rechtsgebiete:StVollzG
Vorschriften:StVollzG § 50, StVollzG § 67, StVollzG § 69, StVollzG § 70,
Verfahrensgang:LG Regensburg in Straubing StVK 196/06 vom 06.12.2006

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