JuraForum.de > Urteile > OLG-NUERNBERG > Beschluss vom 01.03.2007, Aktenzeichen: 2 Ws 73/07
| Leitsatz: | Bei Strafgefangenen kann für einen Anschluss an die digitale SAT-Anlage ein "Energiekostenbeitrag" verlangt werden; denn Strafgefangene haben kein subjektives Recht auf eine ihren Wünschen entsprechende Ausgestaltung des Fernsehempfangs. Die Ausgestaltung des Fernsehempfangs steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Vollzugsbehörde; dabei muss allerdings das nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Recht auf Informationsfreiheit gewährleistet sein. |
| Rechtsgebiete: | StVollzG |
| Vorschriften: | StVollzG § 50, StVollzG § 67, StVollzG § 69, StVollzG § 70, |
| Verfahrensgang: | LG Regensburg in Straubing StVK 196/06 vom 06.12.2006 |
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