JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 12 / 2008
Insgesamt sind 14 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RVG VV, RVG |
| Leitsatz: | 1. Die gesetzliche Gebühr für die außergerichtliche Vertretung in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer bestimmt sich nach RVG VV Teil 2 Abschnitt 3, also nach den Nrn. 2300 ff. 2. Beruht der auf die Erstattung der gesetzlichen Gebühren gerichtete Kostenfestsetzungsantrag eines Beteiligten auf einer unzutreffenden Annahme anderer Gebührentatbestände, so ist dem Beteiligten vor einer Entscheidung nach entsprechendem Hinweis Gelegenheit zu geben, sein ihm nach § 14 RVG eingeräumtes Ermessen auszuüben. 3. Reisekosten eines nicht am Sitz der Vergabekammer und nicht am Geschäftssitz des Beteiligten ansässigen Verfahrensbevollmächtigten sind jedenfalls dann nur eingeschränkt erstattungsfähig, wenn am Ort des Unternehmenssitzes bzw. am Ort der zuständigen Vergabekammer eine hinreichende Anzahl spezialisierter Rechtsanwälte zur Verfügung steht. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 11/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, FGG, VAÜG, GKG, KostO |
| Leitsatz: | Besteht bei der DEBEKA eine Lebensversicherung auf Rentenbasis, ist sie am Verfahren zu beteiligen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 4 UF 62/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Prozesskostenhilfe beantragende Partei darf in Kenntnis der Rückzahlungs- oder Verfahrenskostentragungspflicht keine anderweitigen Verbindlichkeiten, wie z.B. einen Konsumkredit, eingehen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 320/08 | |
| Rechtsgebiete: | StrRehaG, StPO, VwVfG |
| Leitsatz: | Unter Berücksichtigung des besonderen Gewaltverhältnisses des Jugendstrafvollzuges kann es naheliegen, dass der ausschließlich im Jugendhaus als Geheimer Informator tätige Betroffene keinen freien Willen hinsichtlich seiner Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR entwickeln konnte, sondern sich unter diesen Bedingungen praktisch zu einer Zusammenarbeit gezwungen sah (vgl. auch Thüringer OLG, OLG-NL 2006, 214, 215). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Ws Reh 618/08 | |