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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum11 / 2008 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 11 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 230/08 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Die Abänderungsklage eines Unterhaltsschuldners, dessen Unterhaltsverpflichtung durch eine Jugendamtsurkunde tituliert ist, hat nur dann Erfolg, wenn sich die Geschäftsgrundlage, die ausschlaggebend für den Alttitel war, geändert hat. Dementsprechend hat der Unterhaltsschuldner sowohl zu den Einkommensverhältnissen zum Zeitpunkt des Änderungsbegehrens als auch zum Zeitpunkt der Errichtung des Alttitels vorzutragen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 230/08



OLG-NAUMBURG – Urteil, 3 UF 39/08 vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:Regelbetrag-VO, BGB, UVG
Leitsatz:Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gegenüber einem minderjährigen Kind macht es erforderlich, dass der Unterhaltsverpflichtete, der den Mindestunterhalt nicht leisten kann, sich bundesweit um eine besser bezahlte Stelle bemüht, wenn er derzeit eine Tätigkeit ausübt, die seinem Ausbildungsstand nicht entspricht.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 3 UF 39/08

OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 30/08 vom 06.11.2008

Rechtsgebiete:BGB, StVO, ZPO
Leitsatz:Ein Sachmangel eines Fahrzeuges kann u. U. auch darin liegen, dass der Verdacht eines weitergehenden Mangels oder Schadens im Motorbereich besteht und nicht auszuräumen ist (hier bejaht für ein "kratzendes" Geräusch in der Kaltstartphase, dessen Beseitigung trotz aufwändiger Reparaturversuche fehlschlug und dessen Ursache ungeklärt blieb).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 30/08

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 UF 119/08 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Der Hausrat ist, unabhängig davon, ob er sich noch in der ehemaligen Ehewohnung befindet, nach der HausratsVO zu verteilen. Denn bloße Besitzverhältnisse (§§ 854 ff BGB) können die eigentumsrechtlichen Verhältnisse (§§ 903 ff, 1008 ff BGB) nicht berühren, und über die Zuweisung in das Alleineigentum einer der Parteien ist noch keine Einigung erzielt worden. Infolgedessen vermag der Senat auch der Ansicht des Familiengerichts nicht zu folgen, verteilungsfähiger Hausrat sei im vorliegenden Fall seit Rechtskraft der Scheidung nicht mehr festzustellen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 119/08


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