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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum11 / 2008 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 11 / 2008



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 43/08 vom 27.11.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Leitsatz:1. Wird eine Gemeinde i. S. v. § 36 BauGB am Baugenehmigungsverfahren beteiligt, so hat sie ihr Einvernehmen mit dem Bauvorhaben zu erteilen, wenn sie innerhalb der Frist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB einen Versagungsgrund nicht feststellen kann.

2. Zum Verschuldensmaßstab und zur Feststellung des Verschuldens von Gemeinderatsmitgliedern (hier: bei rechtswidriger Versagung des gemeindlichen Einvernehmens mit der Errichtung von Putenmastanlagen im unbeplanten Außenbereich).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 43/08



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 WF 298/08 vom 27.11.2008

Leitsatz:In Sorgerechtsverfahren kommt in aller Regel die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht in Betracht. Das gilt dann nicht, wenn sich das Verfahren als streitig, rechtlich schwierig, umfangreich oder für eine Partei als sehr kompliziert darstellt.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 298/08

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Ws 638/08 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:StPO, JGG
Leitsatz:1. Bei vollzogener Untersuchungshaft hat eine Abwägung zwischen dem Recht des Angeklagten, in der Hauptverhandlung von dem Verteidiger seines Vertrauens vertreten zu werden, sowie seinem Recht, dass der Vollzug der Untersuchungshaft nicht länger als unbedingt nötig andauert, bei der Bestellung eines Pflichtverteidigers vorrangig stattzufinden. Dies kann dazu führen, dass die Bestellung eines auswärtigen Wahlverteidigers unterbleiben muss, wenn dieser beruflich und terminlich stark eingespannt ist und dies dazu führen könnte, dass nur unter erschwerten Bedingungen mit zeitlichen Verzögerungen Termine zur Durchführung der Hauptverhandlung stattfinden könnten (vgl. OLG Hamm NJW 2006, 2788 [2789]). Als vom Staat zu zahlender Pflichtverteidiger kann aber nur ein Verteidiger beigeordnet werden, der gewährleisten kann, dem Verfahren mit seiner Arbeitskraft weitestgehend zur Verfügung zu stehen (OLG Hamm, NJW 2006, 2788 [2791]).

2. Für die Beurteilung dieser Fragen steht dem Vorsitzenden des Tatgerichts ein Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, der nur eingeschränkt durch das Beschwerdegericht überprüfbar ist (OLG Hamburg, NJW 2006, 2792 [2793]).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Ws 638/08

OLG-NAUMBURG – Urteil, 6 U 63/08 vom 13.11.2008

Rechtsgebiete:AVBWasserV, BGB
Leitsatz:1. Einseitige Tariferhöhungen eines Trinkwasserversorgungsunternehmens nach § 4 Abs. 1 und Abs. 2 AVBWasserV unterliegen gem. § 315 Abs. 1 BGB gerichtlicher Billigkeitskontrolle (vgl. BGH Urteil vom 13. Juni 2007 - VIII ZR 36/06 - Rn 13 zitiert nach juris).

2. Bei der richterlichen Billigkeitskontrolle gem. § 315 Abs. 3 BGB können neben den öffentlich-rechtlichen Grundsätzen der Gleichbehandlung, der Äquivalenz und der Kostendeckung im Einzelfall ergänzend weitere Gesichtspunkte berücksichtigt werden, um den bei der Bestimmung nach billigem Ermessen eingeräumten Spielraum auszufüllen.

3. Eine entsprechende Anwendung des § 558 Abs. 3 BGB ist jedoch ausgeschlossen, weil es sich bei dieser Norm um eine nicht analogiefähige Spezialvorschrift des Mietrechts handelt und die Wasserpreise keine Entgelte für eine Gebrauchsüberlassung, sondern Kaufpreise sind.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 6 U 63/08


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