JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 10 / 2008
Oberlandesgericht Naumburg
Entscheidungen 10 / 2008
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 WF 274/08 vom 29.10.2008
| Leitsatz: | Die Prozesskostenhilfe sieht eine Unterstützung nicht vor, wenn in Kenntnis des herannahenden Scheidungsverbundverfahrens zum Zwecke des späteren hälftigen Grundstückserwerbs vom getrenntlebenden Ehegatten die umfassenden Grundstücksverbindlichkeiten übernommen werden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 274/08 |
OLG-NAUMBURG – Urteil, 9 U 39/08 vom 28.10.2008
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Ein Mietinteressent, der beabsichtigt, in bevorzugter Innenstadtlage einer Landeshauptstadt ein Ladengeschäft anzumieten und dort das Warensortiment einer Marke anzubieten, die in der Presseberichterstattung in Zusammenhang mit der rechtsextremen Szene gebracht wird, muss dem Vermieter bei den Vertragsverhandlungen die Marke des Warensortiments ungefragt mitteilen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 39/08 |
OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 222/08 vom 27.10.2008
| Rechtsgebiete: | GKG |
| Leitsatz: | Bei der Wertfestsetzung für ein Scheidungsverfahren ist von dem in drei Monaten erzielten Nettoeinkommen der Eheleute auszugehen. Hierzu gehören jedoch keine staatlichen Sozialleistungen wie die Sozialhilfe oder das Arbeitslosengeld II. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 222/08 |
OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 W 11/08 vom 24.10.2008
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | 1. Ist ein Franchisevertrag auf die Erweiterung der gewerblichen Tätigkeit des Franchisenehmers gerichtet und ist daher § 355 BGB (früher § 7 VerbraucherkreditG) über ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht anwendbar, so können die Vertragsparteien gleichwohl freiwillig ein Widerrufsrecht des Franchisenehmers vereinbaren.
2. Für den Fristlauf des vertraglich vereinbarten Widerrufs gelten nur die vereinbarten, ggfs. durch Auslegung zu ermittelnden Voraussetzungen und nicht die strengen formellen Voraussetzungen des § 355 Abs. 2 BGB, soweit in der Vereinbarung nicht auf sie Bezug genommen wird. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 W 11/08 |
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