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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum09 / 2008 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 09 / 2008



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Verg 4/08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:GWB, VOB/A
Schlagworte:Ortsumfahrung Z.
Leitsatz:1. Ist eine Leistungsposition eines Bauauftrages objektiv auf eine finanzielle Leistung gerichtet (hier: Übernahme der Kosten von Autowäschen), so besteht für den Auftraggeber kein Anlass, an der Angabe eines Bieters, diese Leistung als Eigenleistung zu erbringen, zu zweifeln.

Auch wenn ein Positionstext im Leistungsverzeichnis aus Empfängersicht mehrdeutig ist und nach einer von mehreren Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommt, dass der Einsatz von anderen Unternehmen unumgänglich ist, ist das Angebot eines Bieters vollständig, der die Leistung - "zufällig zutreffend" - als Eigenleistung anbietet und daher keine Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen vorlegt.

2. Die Durchführung von Autowäschen ist keine Nachunternehmerleistung bei einem Auftrag über Straßenbauleistungen.

Es kann offen bleiben, ob die Verdingungsunterlagen dahin auszulegen sind, dass Verfügbarkeitsnachweise nicht nur für Nachunternehmer, sondern auch für jegliche Hilfsleistungen anderer Unternehmen vorzulegen sind.

3. Erklärt ein Bieter, dass er alle Leistungen eines Titels von einem Nachunternehmer erbringen lassen werde, und bezieht sich die Verpflichtungserklärung des bezeichneten Nachunternehmers aber nur auf einige einzelne, ausdrücklich mit ihren Ordnungsziffern aufgeführte Leistungspositionen dieses Titels, so ist diese Abweichung als ein unvollständiger Verfügbarkeitsnachweis zu bewerten.

4. Fordert die Vergabestelle mit Angebotsabgabe Angaben zum beabsichtigten Bauablauf und im Falle der Auftragserteilung die Anfertigung eines mit dem Auftraggeber abgestimmten Bauzeitenplans, so ist der Bieter verpflichtet, innerhalb der Angebotsfrist seine Vorstellungen zur beabsichtigten Reihenfolge bei der Ausführung der Bauarbeiten darzustellen. Die Form der Darstellung steht ihm - mangels anderweitigen Verlangens der Vergabestelle - frei.

5. Zum Inhalt des Vergabevermerks bei Verwendung eines Punktesystems im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 4/08



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 VAs 10/08 vom 04.09.2008

Rechtsgebiete:EGGVG, StVollzG, KostO
Leitsatz:1. Bereits vor Strafbeginn hat die Vollzugsbehörde die Eignung des Verurteilten für den offenen Vollzug und das Fehlen einer Flucht- und Missbrauchsgefahr zu prüfen und auf Grundlage dieser Entscheidung die Ladung durch die Vollstreckungsbehörde in den offenen oder aber geschlossenen Vollzug vorzunehmen.

2. Insbesondere bei der Prüfung der Flucht- bzw. Missbrauchsgefahr hat die Vollstreckungsbehörde grundsätzlich eine Gesamtwürdigung aller prognostisch maßgeblichen Umstände vorzunehmen, insbesondere die Persönlichkeit des Gefangenen zu berücksichtigen.

3. Kommt kraft Gesetzes die Unterbringung eines Verurteilten in den offenen Vollzug bereits zu Beginn der Strafvollstreckung in Betracht, hat die von der Vollzugsbehörde vorzunehmende Prüfung der Eignung und des Fehlens einer Flucht- bzw. Missbrauchsgefahr bereits vor Strafbeginn zu erfolgen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 VAs 10/08

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 6 W 73/08 vom 01.09.2008

Rechtsgebiete:EGV
Leitsatz:1. Das Beschwerdeverfahren betreffend die Gerichtskosten für das Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids - Aktenzeichen 07-7931275-01N Amtsgericht Aschersleben - wird ausgesetzt.

2. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden zur Auslegung von Artikel 86 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV in der Fassung des Vertrags von Amsterdam vom 2. Oktober 1997 geändert durch Art. 2 Nizza-Vertrag vom 26. Februar 2001) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

2.1 Ist Art. 86 Absatz 1 EGV in Verbindung mit Art. 81 Abs. 1 lit. a und d sowie Abs. 2 EGV dahin auszulegen, dass die vom Land Sachsen-Anhalt der von ihm errichteten Investitionsbank nach § 6 Abs. 1 des Investitionsbank-Begleitgesetzes vom 18. Dezember 2003 (Gesetz- und Verordnungsblatt Land Sachsen-Anhalt Nr. 47/2003 Seite 371) eingeräumte Befreiung von Gerichtskosten und Gerichtsgebühren nichtig ist?

2.2 Falls die Frage zu 2.1. verneint wird: Sind die Wettbewerbsregeln des Gemeinschaftsrechts nach Art. 86 Abs. 2 Satz 1 EGV dahin auszulegen, dass die Investitionsbank bei Gerichtskosten und Gerichtsgebühren nur dann die Kostenbefreiung wie das Land Sachsen-Anhalt genießt, wenn sie hoheitliche Aufgaben gemäß § 6 der Verordnung über die Errichtung der Investitionsbank Sachsen-Anhalt vom 30. Dezember 2003 (GVBl. LSA 2004, Seite 20) geändert durch Änderungsverordnung vom 2. Dezember 2006 (GVBl. LSA Seite 534) wahrnimmt?
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 6 W 73/08

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 UF 124/08 vom 01.09.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Übersieht das Familiengericht, dass eine Startgutschrift rentenferner Versicherter zu berücksichtigen ist, steht dem Senat keine Sachentscheidungsbefugnis zu. Vielmehr ist das Verfahren an das Familiengericht zurückzugeben, damit dieses als Gericht erster Instanz über die Aussetzung und deren Umfang selbst entscheiden kann und den Parteien somit beide Tatsacheninstanzen erhalten bleiben (vgl. Borth FamRZ 08, 326 und Rehme FuR 08, 216).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 124/08


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