JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 08 / 2008
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | RVG VV |
| Schlagworte: | Betriebsführung AZV II |
| Leitsatz: | Unangemessenheit einer 2,5-fachen Gebühr und Festsetzung einer 2,0-fachen Gebühr nach VV Nr. 2300 RVG für ein Nachprüfungsverfahren, betreffend die Vergabe der kaufmännischen und technischen Betriebsführung der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie der Besorgung laufender Verbandsgeschäfte eines Abwasserzweckverbandes für maximal zwanzig Jahre. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 1/08 | |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Leitsatz: | 1. Eine unbillige Behinderung eines Taxiunternehmens beim Zugang zu einer marktbeherrschenden, genossenschaftlich organisierten Funkvermittlung von Personenbeförderungsaufträgen (Taxirufzentrale) i.S.v. § 20 Abs. 1 GWB kann vorliegen, wenn die Konditionen, unter denen die Genossenschaft einem Nichtmitglied den vertraglichen Zugang zur Teilnahme an der Funkvermittlung anbietet, ohne sachlichen Grund nicht unerheblich von denjenigen Konditionen abweichen, die für andere gleichartige Unternehmen, auch für die Mitgliedsunternehmen, gelten. 2. Die Modalitäten des Zugangs von Nichtmitgliedern der Genossenschaft zur Funkvermittlung müssen nicht vollkommen identisch mit denjenigen für die Mitgliedsunternehmen sein; der genossenschaftliche Zweck einer primär internen Funkvermittlung von Aufträgen stellt einen sachlichen Grund für eine graduelle Ungleichbehandlung dar. Das Verlangen einer Sicherheitsleistung vom nur vertraglichen Nutzer der Funkvermittlung in Höhe des Betrages von zwei bis drei monatlichen Vermittlungsentgelten ist sachlich gerechtfertigt. Eine Privilegierung der Genossenschaftsmitglieder gegenüber vertraglichen Teilnehmern an der Funkvermittlung durch geringere monatliche Vermittlungsgebühren (hier: ausgehend vom Betrag der vertraglichen Gebühren etwa 15 % niedrigere genossenschaftliche Gebühren) ist durch den genossenschaftlichen Zweck noch sachlich gerechtfertigt. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 13/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Die Ausübung eines Kapitalwahlrechtes hinsichtlich einer auf Rente lautenden Lebensversicherung und damit der Wegfall der Einbeziehung in den Versorgungsausgleich (§ 1587 Abs. 3 BGB) ist nicht ausreichend, um eine grobe Unbilligkeit anzunehmen. Dies kann nur dann der Fall sein, wenn im Verhalten des Anrechtsinhabers ein illoyaler und zumindest grob leichtfertiger Verzicht auf eine eigene Altersversorgung zu erblicken wäre (OLG Karlsruhe FamRZ 04, 463; das. FamRZ 06, 1457). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 102/08 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | 1. Eine Dauertherapie mit Glukokortikosteroiden (hier: Dexamethason (r)) ist trotz der damit verbundenen Risiken erheblicher Nebenwirkungen nicht behandlungsfehlerhaft, wenn Behandlungsalternativen nicht gegeben sind bzw. vom Patienten trotz eingehender Aufklärung über die Risiken der dauerhaften Kortisonbehandlung einerseits und diejenigen der Nichtbehandlung andererseits strikt abgelehnt werden. 2. Ein Arzt (hier der Hausarzt) ist nicht verpflichtet, die Dauerbehandlung mit Glukokortikosteroiden trotz Überschreitens der sog. "Cusching-Schwellendosis" abzubrechen, wenn der Patient seinen medizinischen Ratschlägen nicht Folge leistet. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Entscheidung des Patienten nicht auf mangelnder Urteilskraft oder auf Unverständnis beruht, sondern auf einer bewussten Entscheidung für ein u.U. kürzeres, aber mit höherer Lebensqualität geführtes Leben. 3. Auch wenn ein medizinischer Sachverständiger eine Therapiewahlentscheidung als eine "schwer wiegende Fehlentscheidung" bezeichnet, ist daraus nicht ohne Weiteres auf einen groben Behandlungsfehler zu schließen; vielmehr ist regelmäßig mit dem Sachverständigen zu erörtern, ob er den Behandlungsfehler lediglich im Hinblick auf seine konkreten Folgen als "schwer wiegend" bewertet oder wegen des Grades der Abweichung vom medizinischen Facharztstandard. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 8/08 | |