JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 03 / 2008
Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Zum Ausschluss des Vorliegens einer tiefen Beinvenenthrombose genügten im Jahre 2002 bei entsprechenden Befunden eine klinischen Untersuchung, ein D-Dimere-Test ohne Befund und eine farbcodierte Duplex-Ultraschalluntersuchung ohne Befund; eine aszendierende Phlebographie war unter diesen Umständen weder geboten noch gerechtfertigt. 2. Es stellt keinen Dokumentationsmangel dar, wenn nicht alle Einzelbefunde einer Duplex-Ultraschalluntersuchung durch dauerhafte Bilder aktenkundig gemacht werden. Es genügt, wenn sich aus der Dokumentation die Vorgehensweise bei der Befunderhebung und die vom Arzt gewonnenen Erkenntnisse ergeben. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 83/07 | |
| Rechtsgebiete: | VAÜG, FGG, BGB |
| Leitsatz: | Wird gegen die Aussetzung des Versorgungsausgleichs zulässig und erfolgreich Beschwerde eingelegt hat das OLG keine Sachentscheidungskompetenz. Vielmehr muss das Verfahren an das FamG zurückverwiesen werden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 UF 273/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, GVG, BGB, UVG |
| Leitsatz: | Wird der auf den UVG-Träger übergegangene Unterhaltsanspruch zur Geltendmachung zurück übertragen, kann für diesen Teil keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, da insoweit ein Erstattungsanspruch gegen die Unterhaltsbehörde besteht. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 4 WF 2/08 | |
| Rechtsgebiete: | GWB |
| Leitsatz: | Der Antragsteller in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren, der sofortige Beschwerde gegen eine ihn teilweise materiell und formell beschwerende Entscheidung der Vergabekammer eingelegt hat, hat grundsätzlich ein schutzwürdiges Interesse an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagverbots i.S. von § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB. a. Die Anordnung der Wiederholung der Wertung durch die Vergabekammer beinhaltet kein generelles Zuschlagsverbot i.S.v. § 118 Abs. 3 GWB, sondern macht einen Zuschlag lediglich von weiteren vorherigen Maßnahmen abgängig, die durchaus im Verlaufe des Nachprüfungsverfahrens geschaffen werden können (entgegen OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12. Juli 2004, VII-Verg 39/04 - NZBau 2004, 520; OLG München, Beschluss v. 17. Mai 2005, Verg 9/05, OLG Celle, Beschluss v. 5. März 2007, 13 Verg 5/06 - VergabeR 2007, 554) b. Die gleiche prozessuale Unsicherheit besteht für den Antragsteller, wenn ihm ein Rechtsschutzbedürfnis an einer Entscheidung nach § 118 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 GWB aberkannt wird, weil sich das Vergabeverfahren nach Einschätzung des Vergabesenats in einem Stadium befindet, in welchem es nicht oder zumindest nicht auf absehbare Zeit zu einem wirksamen Zuschlag kommen kann (entgegen OLG München, Beschluss v. 5 November 2007, Verg 12/07). c. Das Rechtsschutzbedürfnis eines Bieters an einer Anordnung der Verlängerung des prozessualen Zuschlagsverbots entfällt auch nicht etwa im Hinblick auf § 13 VgV. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 1/08 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 03 / 2008 - Seite 2" © JuraForum.de — 2003-2012
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