JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 01 / 2008
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Ist der Unterhaltsberechtigte schon Bezieher einer Altersrente, kommt statt des Aufstockungsanspruchs nur noch der Altersunterhalt in Betracht. Eine Herabsetzung oder zeitliche Befristung entfällt, wenn Pflichtiger und Berechtigter schon Altersrentner sind, da nicht mehr erwartet werden kann, dass der Berechtigte in der Lage sein wird, sein Einkommen zu erhöhen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 8 UF 141/07 | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B |
| Leitsatz: | 1. Ein Werk, das nach Herstellung Teil einer bereits vorhandenen Anlage werden soll, ist auch dann mangelhaft, wenn es zwar für sich genommen ordnungsgemäß funktioniert, jedoch mit der vorhandenen Anlage nicht so zusammenpasst, dass eine sachgerechte Gesamtfunktion gewährleistet ist. 2. Deshalb ist die Störmeldeanlage einer gesondert hergestellten Pumpstation mangelhaft im Sinne des § 13 Nr. 1 VOB/B, wenn sie zwar Funktionsstörungen per SMS an die Bereitschaftstechniker meldet, ihr Datenübermittlungsprotokoll jedoch nicht mit demjenigen des zentralen Störmeldeerfassungssystems der Abwasseranlage des Auftraggebers kompatibel ist und deswegen deren Störmeldungen nicht von dem zentralen Störmeldeerfassungssystem empfangen werden können. 3. Weiß der Auftragnehmer, dass sein Pumpwerk Teil einer schon vorhandenen Abwasseranlage wird, hat er auch dann eine mit dem zentralen Störmeldeerfassungssystem kompatible Störmeldeanlage einzubauen, wenn die Ausschreibung des Auftraggebers hierzu keine besonderen Vorgaben gemacht hat. Die Kompatibilität beider Anlagen ist eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Beschaffenheit gemäß § 13 Nr. 1 Satz 2 a VOB/B. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 125/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Auch bei einer wissentlich falschen Anerkennung der Vaterschaft hat dies nicht den Verlust des Anfechtungsrechts zur Folge. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 3/08 | |
| Rechtsgebiete: | VAHRG, ZPO, FGG, VAÜG, BGB, GKG |
| Leitsatz: | Die bei der Deutschen Bahn AG bestehende Zusatzversorgung ist eine private Zusatzversorgung und keine öffentlich-rechtliche Versorgung. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 4 UF 137/07 | |
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