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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum01 / 2008 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 01 / 2008



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 72/07 (Baul) vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:EnteigG LSA
Leitsatz:1. Die von der Rechtsprechung in Baulandsachen entwickelten Grundsätze der "Vorwirkung" der Enteignung sind auch anwendbar auf eine spätere Teileinigung über den Eigentumswechsel an Grundstücksteilflächen.

Der eine Grundstücksteilfläche von der konjunkturellen Weiterentwicklung ausschließende Zugriff der späteren Enteignungsbegünstigten kann in einer Vereinbarung der vorzeitigen Besitzüberlassung und Gestattung der vorzeitigen baulichen Nutzung dieser Teilfläche zur Errichtung einer Erschließungsanlage (hier eines Regenüberlaufbeckens) liegen.

2. Die Vorschrift des § 14 Abs. 3 EnteigG LSA (entspricht § 99 Abs. 3 BauGB) ist hinsichtlich des früheren Beginns der Verzinsungspflicht entsprechend anzuwenden auf Fälle der einvernehmlichen vorzeitigen Besitzüberlassung und Zustimmung zur vorzeitigen baulichen Nutzung.

3. Die Hinterlegung des Mindestbetrages einer Enteignungsentschädigung beim Amtsgericht hat keine schuldbefreiende und damit auch keine die Verzinsungspflicht beendende Wirkung, wenn die Enteignungsbegünstigte nicht auf das Recht der Rückforderung verzichtet hat, und insbesondere auch dann nicht, wenn es an einem zulässigen Hinterlegungsgrund mangelt.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 72/07 (Baul)



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 WF 272/07 vom 31.01.2008

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Es ist anerkannt, dass nach Abweisung einer Unterhaltsklage wegen fehlender Bedürftigkeit der Anspruch nach Eintritt der vormals fehlenden Voraussetzungen im Wege einer neuen Leistungsklage, die nicht nach § 323 ZPO gebunden ist, geltend gemacht werden kann.

Eine Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen nach § 258 ZPO setzt voraus, dass der Anspruch bereits entstanden ist. Wenn dem (prozessualen) Anspruch auf Grund der gegenwärtigen Verhältnisse nicht stattgegeben werden kann, ist demzufolge die Klage abzuweisen. Der Abweisung für die Zukunft liegt dabei keine sachliche Beurteilung nach den voraussichtlich in der Zukunft bestehenden Verhältnissen zu Grunde. Insoweit kann daher ein solches klageabweisendes Urteil auch keine in die Zukunft reichende Rechtskraftwirkung entfalten.

Bei Unterhaltsansprüchen spricht vieles dafür, an das so genannte Zeitmoment der Verwirkung keine strengen Anforderungen zu stellen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 272/07

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 4/08 vom 30.01.2008

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:Eine im Scheidungsverbund geltend gemachte Zugewinnausgleichsforderung kann durch dinglichen Arrest gesichert werden.

Als Arrestgrund ist ausreichend, dass der Ehemann ein sein wesentliches Vermögen darstellendes Grundstück veräußern will und die Vollstreckung des Titels (Zugewinn) dadurch vereitelt oder wesentlich erschwert werden würde.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 4/08

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 W 1/08 vom 29.01.2008

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GKG, KV
Leitsatz:Ab dem Scheitern der Ehe gilt hinsichtlich der gemeinsam begründeten Schulden der Halbteilungsgrundsatz mit der Folge, dass der eine abweichende Aufteilung fordernde Ehegatte für die Umstände darlegungs- und beweispflichtig ist, die auf eine "andere Bestimmung" im Sinne der Vorschrift schließen lassen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 W 1/08


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