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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum11 / 2007 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 11 / 2007



Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 UF 79/07 vom 29.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Nach einer mehr als 30-jährigen Ehe führt eine Trennungszeit von rd. 13 Jahren bis zum Scheidungsantrag grundsätzlich nicht zu einer Herabsetzung des Ausgleichs.

Dies auch dann nicht, wenn ein Ehegatte in der Trennungszeit überwiegend seine ausgleichspflichtigen Anrechte erworben hat, eine "phasenverschobene Ehe" nicht vorliegt und die Parteien nahezu gleichaltrig sind.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 79/07



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 U 5/06 vom 26.11.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Der Umstand, dass der entscheidende Senat die vorgetragenen Tatsachen rechtlich anders und nicht im Sinne des Klägers bewertet stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 U 5/06

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U 105/07 vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:VOB/B
Leitsatz:1. Der rechtzeitig erklärte Vorbehalt des Auftraggebers gegen die Schlusszahlung des Auftragnehmers wird nur dann gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 5 Satz 2 VOB/B hinfällig, wenn der Vorbehalt nicht innerhalb von weiteren 24 Werktagen, beginnend am Tag nach Ablauf der 24-Werktagesfrist für die Erklärung des Vorbehaltes, eingehend begründet oder innerhalb dieser Frist eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht wird.

2. Das gilt - obwohl erst in § 16 Nr. 3 Abs. 5 VOB/B 2006 ausdrücklich so geregelt - auch bereits im zeitlichen Geltungsbereich der VOB/B idF der Bekanntmachung vom 12. September 2002 (BAnz. Nr. 202a).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 105/07

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 256/07 vom 22.11.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Eine Verjährung der Ausgleichsforderung beginnt frühestens mit Kenntnis der Beendigung des Güterstandes (vgl. BGH FamRZ 1997, 804; OLG Naumburg FamRZ 2001, 831). Eine Hemmung der Verjährung erfolgt aufgrund von Vergleichsverhandlungen und auch durch Bekanntgabe eines PKH-Gesuches. Diese komplexen Rechtsfragen können grundsätzlich nicht im PKH-Prüfungsverfahren abschließend beantwortet werden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 256/07


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