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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum10 / 2007 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 10 / 2007



Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 W 14/07 vom 05.10.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Nicht jedes Schreiben, mit dem der Geschädigte sich an den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung wendet, eröffnet Verhandlungen im Sinne von § 203 BGB n. F. Dies gilt insbesondere dann nicht, wenn - wie hier - die Verhandlungen bereits im Vorjahr abgeschlossen worden waren und der Geschädigte keine berechtigte Aussicht auf Wiederaufnahme der Verhandlungen haben kann.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 W 14/07



OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 11/07 vom 04.10.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Mutmaßliche Einwilligung des Patienten in die Erweiterung eines zahnärztlichen Eingriffs (hier: Wurzelspitzenresektion) bei intraoperativer Entdeckung einer Knochenzyste im Bereich der Zahnwurzel.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 11/07

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Verg 7/07 vom 04.10.2007

Rechtsgebiete:GWB
Schlagworte:Schülerbeförderung
Leitsatz:1. Für die Feststellung des Bestehens einer Schadenersatzpflicht des Antragsgegners ist weder die Vergabekammer noch der Vergabesenat zuständig; dies ist Sache der Zivilgerichte.

2. Allgemeine Zugangsvoraussetzung für Nachprüfungsverfahren nach § 102 GWB ist, dass das zur Nachprüfung gestellte Vergabeverfahren eine Ausschreibung betrifft, die objektiv der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterliegt.

3. Nachprüfung der Schätzung des Auftragswertes vor Beginn einer Ausschreibung (hier: Dienstleistungsauftrag mit einem geschätzten Netto-Auftragswert von 199.600 EUR).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 7/07

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 4 UF 123/07 vom 02.10.2007

Rechtsgebiete:ZPO, FGG, BGB
Leitsatz:Großeltern haben ein Recht zum Umgang, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Untersagt der sorgeberechtigte Elternteil den Umgang, ist es folglich Sache der Großeltern schlüssig darzutun und notfalls zu beweisen, dass der gleichwohl beantragte Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 4 UF 123/07


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