JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 09 / 2007
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| Rechtsgebiete: | VBVG |
| Leitsatz: | Im Rahmen der Hochschulausbildung zum Dipl.-Agraringenieur in der Fachrichtung Pflanzenproduktion werden keine betreuungsrelevanten Kenntnisse erworben, die eine erhöhte Vergütung begründen könnten. Dies gilt auch für die weitere Ausbildung zum Facharbeiter für chemische Produktion. Auch die durch Weiterbildung erworbenen Kenntnisse sind nicht ausreichend für eine Erhöhung, da die zusätzlichen Kenntnisse an der Ingenieurschule für Elektrotechnik und Maschinenbau erworben wurden und auch hier keine Relevanz für die Betreuung erkennbar ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 Wx 28/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Ein Mietvertrag genügt dann dem Schriftformerfordernis, wenn ihm ein Grundrissplan beigefügt ist, der zwar weder maßstabsgerecht ist, noch zutreffend die Größe des Objekts bezeichnet, dem aber das Objekt als solches zu entnehmen ist und in dem der Mietgegenstand von benachbarten, anderweitig zu vermietenden Räumen abgegrenzt wird. Selbst wenn der Mietvertrag durch schlüssiges Handeln dadurch abgeändert wird, dass der Vermieter über Jahre hinweg eine im Mietvertrag nicht genannte Nebenkostenart in die Betriebskostenabrechnung aufnimmt und die Abrechnung vom Mieter beanstandungslos ausgeglichen wurde, entfällt die Schriftform jedenfalls dann nicht, wenn sich die Kosten im Verhältnis zur Gesamtmiete (vorliegend 2 % - 4 %) nur unwesentlich verändern (im Anschluss an OLG Hamm OLGR 2006, 138 ff.). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 89/07 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Ist im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits der Beklagte rechtskräftig zur Auskunft verpflichtet, bleibt diese Verpflichtung auch dann vollstreckbar, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Denn die Auskunft ist kein Vermögensanspruch im Sinne des § 240 ZPO. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 284/07 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, GmbHG |
| Leitsatz: | 1. Eine GmbH verliert trotz Löschung im Handelsregister ihre Rechts- und Parteifähigkeit erst mit Vollbeendigung. 2. Eine GmbH, hinsichtlich deren Vermögen ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens rechtskräftig mangels Masse abgewiesen worden ist und die deshalb wegen Vermögenslosigkeit nach § 141a FGG im Handelsregister gelöscht worden ist, wird durch die Eintragung der Löschung nach § 60 Abs. 1 Nr. 7 GmbHG aufgelöst. 3. Zur Beendigung der GmbH und damit zum Verlust deren Rechts- und Parteifähigkeit führt diese Löschungseintragung jedoch erst dann, wenn die Gesellschaft tatsächlich vermögenslos ist und keine Abwicklungsmaßnahmen mehr vorzunehmen sind. 4. Stellt sich nach der Löschung der GmbH wegen Vermögenslosigkeit heraus, dass noch Vermögen vorhanden ist, das der Verteilung unterliegt, findet gemäß § 66 Abs. 5 Satz 1 GmbHG die Liquidation mit der Wirkung statt, dass die Gesellschaft während der Liquidationsphase noch rechts- und parteifähig ist. Die Löschung ist in diesen Fällen nicht Beendigungs-, sondern nur Auflösungstatbestand. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 77/07 | |