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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum08 / 2007 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 08 / 2007



Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 198/07 vom 24.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Auch im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ist der in § 93d ZPO enthaltene Rechtsgedanke anzuwenden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 198/07



OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 28/07 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Leitsatz:1. Für die vergleichenden Wertbetrachtungen im Rahmen des § 2306 Abs. 1 BGB ist auf den Zeitpunkt des Erbfalls abzustellen (§ 2311 BGB).

2. Ein Erbe ist zur Vorlage eines notariell aufgestellten Nachlassverzeichnisses nach § 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB grundsätzlich auch dann noch verpflichtet, wenn er auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten bereits ein privatschriftliches Verzeichnis erstellt hat und der Pflichtteilsberechtigte dies zunächst anerkannt hatte.

3. Wird mit der Klage oder Widerklage ein Antrag auf Vorlage eines notariell aufgestellten Nachlassverzeichnisses mit einem Antrag auf Leistungen aus dem Nachlass (hier: Erfüllung eines Vermächtnisses) verbunden, so handelt es sich nicht nur um eine objektive Klagehäufung i.S.v. § 260 ZPO, sondern - unabhängig von den Prozesserklärungen des Antragenden - um zueinander in einem Stufenverhältnis stehende Anträge, weshalb zunächst allein eine Entscheidung über den Auskunftsanspruch zulässig ist.

4. Gleiches gilt, wenn der Klageantrag (hier: Feststellung der gesetzlichen Fiktion der Nichtanordnung des Vermächtnisses) und ein Antrag der Widerklage (hier: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten) objektiv in einem Stufenverhältnis stehen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 28/07

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 WF 257/07 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, FGB
Leitsatz:Die Klage auf Feststellung, dass ein Ehevertrag unwirksam ist (Wirksamkeitskontrolle) ist unzulässig, wenn die Ehe geschieden oder das Scheidungsverfahren noch rechtshängig ist; der Klage fehlt, da die Leistungsklage zulässig ist, das Rechtsschutzinteresse.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 257/07

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U 49/07 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Eine Sicherungszweckerklärung unterliegt den besonderen Vorschriften über Haustürgeschäfte; bei ihr handelt es sich um einen Vertrag, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat.

2. Ein Widerrufsrecht nach § 312 BGB scheidet aus, wenn die Sicherungsgeberin zwar in ihrer Wohnung, aber ausschließlich durch ihren Sohn veranlasst worden ist, eine Sicherungszweckerklärung zugunsten der ihm Kredit gebenden Bank zu unterschreiben. Denn ein Vertrag, bei dem es nicht zu einer unmittelbaren Kontaktaufnahme des Verbrauchers mit dem Unternehmer oder dessen Verhandlungsgehilfen in einer Privatwohnung gekommen ist, scheidet aus dem Anwendungsbereich des § 312 BGB aus.

3. Das gilt auch dann, wenn der Sohn der Sicherungsgeberin zuvor von einem Bankmitarbeiter in dessen Wohnung aufgesucht wurde. Denn auch dann beruht die für eine Haustürsituation typische Überrumpelungsgefahr für die Sicherungsgeberin als Verbraucherin bei der späteren Verhandlung in ihrer Wohnung nicht auf dem Verhalten des Vertragspartners - der Bank -, sondern auf den Besonderheiten eines familiären Verhältnisses. Der Familienangehörige ist in einem solchen Fall nicht Verhandlungsgehilfe der Bank.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 49/07


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