JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 03 / 2007
Insgesamt sind 5 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | EnWG |
| Leitsatz: | 1. In energiewirtschaftlichen Beschwerdeverfahren, deren Gegenstand eine Entscheidung der Landesregulierungsbehörde für Elektrizität und Gas im Verfahren nach § 23a EnWG ist, ist die Bundesnetzagentur weder in unmittelbarer Anwendung von § 79 Abs. 2 EnWG noch in entsprechender Anwendung dieser Vorschrift Beteiligte kraft Gesetzes. 2. Die fehlende ausdrückliche Regelung zur Beteiligung der Bundesnetzagentur an solchen Beschwerdeverfahren stellt keine planwidrige Gesetzeslücke dar. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 W 25/06 (EnWG) | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Sowohl die Scheidung als auch die Zurückweisung eines Scheidungsantrages sind durch Urteil, nicht durch Beschluss zu entscheiden. Eine Zurückweisung eines Scheidungsantrages ohne mündliche Verhandlung ist unzulässig. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 8 UF 166/06 | |
| Rechtsgebiete: | GWB, VgV |
| Schlagworte: | Multimediazentrum II |
| Leitsatz: | 1. Entbehrlichkeit der Rüge der unterlassenen EU-weiten Ausschreibung nach Abschluss des Vertrages (§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB) 2. Wird ein Auftragsverhältnis, das der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag, durch Kündigung beendet und beabsichtigt der Auftraggeber, den identischen Vertrag nunmehr mit einem anderen Unternehmen zu schließen, ist ein erneutes Vergabeverfahren i.S. von § 101 Abs. 1 GWB erforderlich. 3. Für die Anwendbarkeit des § 13 VgV auf einen Vertragsschluss kommt es darauf an, ob der Auftrag nach §§ 98 bis 100 GWB der EU-weiten Ausschreibungspflicht unterlag; unerheblich ist hingegen, ob die Vergabestelle ein förmliches Vergabeverfahren i.S.v. § 101 Abs. 1 GWB durchgeführt hat. 4. Auch bei einer Auftragsvergabe ohne vorherige Verhandlungen mit mehreren Unternehmen besteht eine Vorabinformationspflicht des Auftraggebers in entsprechender Anwendung des § 13 Satz 1 VgV, wenn der Vertragsschluss im funktionalen Zusammenhang mit einem vorangegangenen Offenen Verfahren steht, und zwar gegenüber allen Bietern des Offenen Verfahrens. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 14/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Sofern das Landgericht im Rahmen eines Berufungsverfahrens über ein Ablehnungsgesuch entscheidet, ist diese Entscheidung nicht mit der Beschwerde anfechtbar. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 W 93/06 | |