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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum11 / 2006 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 11 / 2006



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 6 U 79/06 vom 22.11.2006

Rechtsgebiete:VOB/B
Leitsatz:1. § 8 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B kommt über den Wortlaut hinaus die Bedeutung einer Generalklausel für den Fall grober Vertragsverletzung zu (Anschluss an BGH, Urt. v. 23.05.1996 - VII ZR 140/95, BauR 1996, 704 und v. 12.02.2003 - X ZR 62/01, BauR 2003, 880). Danach kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen, wenn das vertragliche Vertrauensverhältnis durch den Auftragnehmer so grob gestört wurde, dass dem Auftraggeber die Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zugemutet werden kann.

2. Ein solcher Kündigungsgrund liegt in der Erklärung des Auftragnehmers, mit der Aufnahme der Produktion bestellter Küchenmöbel für ein Studentenwohnheim erst unter der Bedingung zu beginnen, dass der Auftraggeber die wegen vorangegangener Verzögerungen gestellte Ankündigung der Geltendmachung von Vertragsstrafe und Verzugsschadensersatz zurücknimmt.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 6 U 79/06



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 52/05 (Hs) vom 13.11.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Wegen des Ausnahmecharakters des § 93 ZPO obliegt dem Beklagten die Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass er keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben hat. Im wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsrechtsstreit obliegt dem abgemahnten Schuldner die Beweislast für den Nichtzugang des Abmahnschreibens.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 W 52/05 (Hs)

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 UF 90/06 vom 06.11.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:Eine Aussetzung des Versorgungsausgleichs ist nicht zulässig, wenn zugunsten des Berechtigten vom Rentenversicherungsträger Leistungen erbracht werden, die sich aufgrund des Versorgungsausgleichs verändern würden.

Da die Aussetzung durch das FamG nur eine Zwischenentscheidung ist, steht dem Senat keine Sachentscheidungsbefugnis zu.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 UF 90/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 14/06 vom 03.11.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO kommt zwar nicht in Betracht, wenn der Rechtsstreit entscheidungsreif ist, jedoch liegt es gemäß § 301 Abs. 2 ZPO im nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Gerichts, ob es von dem Erlass eines Teilurteils absieht und eine Aussetzung gemäß § 148 ZPO ausspricht.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 W 14/06


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