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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum11 / 2006 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 11 / 2006



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 86/06 (Hs) vom 30.11.2006

Rechtsgebiete:ZPO, GVG
Leitsatz:Reagiert ein Richter in der mündlichen Verhandlung auf die Erwartung einer Partei, im Rechtsstreit vollumfänglich zu obsiegen, mit den Worten: "Da werden Sie sich aber wundern", rechtfertigt dies für sich betrachtet noch nicht den Vorwurf der Befangenheit.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 W 86/06 (Hs)



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 153/06 vom 28.11.2006

Rechtsgebiete:HKÜ
Leitsatz:Bei gemeinsamer Sorge ist das Verbringen eines minderjährigen Kindes ohne Zustimmung des anderen Elternteils in einen anderen Staat nicht zulässig. Wird innerhalb eines Jahres der Antrag auf Rückführung gestellt, ist ihm grundsätzlich zu entsprechen.

Hat ein Gericht im ursprünglichen Aufenthaltsland des Kindes in jüngerer Zeit dem dort verbleibenden Elternteil ein Umgangsrecht zugesprochen ist im Regelfall kein Raum, um nach § 13 HKÜ eine Rückführung zu untersagen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 153/06

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 32/06 vom 24.11.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Die Vermutungswirkung des § 430 BGB wird für ein von Ehegatten gemeinschaftlich eingerichtetes Oder-Konto nicht allein dadurch entkräftet, dass sich die Eheleute trennen oder sogar rechtskräftig geschieden werden und sich ein Ehegatte nicht mehr aktiv an den Bankgeschäften betreffend das Konto beteiligt.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 32/06

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 50/06 vom 24.11.2006

Rechtsgebiete:HGB, BGB, GmbHG
Leitsatz:Jedenfalls dann, wenn ein Besteller bereits Klage wegen behaupteter Mängel an der Werkleistung des Unternehmers erhoben hat und ein Sachverständiger diese Mängel - wenn auch teilweise - bestätigt hat, hat der Unternehmer Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gem. § 249 HGB einzustellen. Unterlässt der Geschäftsführer einer GmbH dies, macht er sich gem. §§ 823 Abs. 2 BGB, § 64 Abs. 1 GmbHG schadensersatzpflichtig, wenn den unterbliebenen Rückstellungen keine ausreichende Aktiva gegenüber gestanden haben und auch die Fortführungsprognose negativ ausgefallen wäre.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 50/06


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