JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 10 / 2006
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Ist nach Lage der Akten der allgemeine Wohnsitz des Beklagten nicht bekannt und besteht kein besonderer oder ausschließlicher Gerichtsstand, so hat das angerufene Gericht dem Kläger aufzugeben, eine ladungsfähige Anschrift des Beklagten mitzuteilen. Schlägt dies fehl, so ist das angerufene Gericht zur Entscheidung über die - unzulässige - Klage berufen. 2. Der Beschluss über die Verweisung des Rechtsstreits an ein vermeintliches Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes entfaltete wegen objektiver Willkürlichkeit ausnahmsweise keine Bindungswirkung i. S. v. § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO, wenn eine aktuelle amtliche Auskunft des Melderegisters vorliegt, wonach der Beklagte keinen Wohnsitz im dortigen Gerichtsbezirk inne hat. 3. Für die Frage der Willkürlichkeit einer Verweisung kommt es auf später, d. h. nach Erlass der Entscheidung gewonnene Erkenntnisse nicht an. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 AR 35/06 (Zust) | |
| Rechtsgebiete: | VOB/B, AGBG, BGB, VVG |
| Leitsatz: | Dem Unternehmer obliegt als Nebenpflicht zum Werkvertrag die Pflicht, den Besteller vor drohenden Schäden zu bewahren. Schafft er durch seine Arbeit eine Gefahrenquelle, hat er diese zu bewachen und ggfls. abzusichern. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 46/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Setzt ein Erblasser eine Person zum einen als Nacherben, zum anderen als Vermächtnisnehmer ein, so ist das Vermächtnis grundsätzlich nach dem Tode vom Erben zu erfüllen. Bemisst sich das Vermächtnis anteilmäßig nach dem Vermögen des Erblassers, ist für die Berechnung des Vermächtnisses auch der Wert der Immobilien, die zum Nachlass gehören heranzuziehen. Die Erbschaftssteuer ist Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 33/06 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, KostO |
| Leitsatz: | Die Ausschlagung bedarf zwingend der Genehmigung, um wirksam zu sein. Lediglich dann, wenn die Erbschaft den Kindern erst infolge der Ausschlagung eines vertretungsberechtigten Elternteils zugefallen ist, bedarf die Ausschlagungserklärung keiner Genehmigung. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 194/06 | |