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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum09 / 2006 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 09 / 2006



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 6 U 61/06 vom 13.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:1. Ein Gastwirt, der im Rahmen seines Hausrechts einen betrunkenen und unter Drogeneinfluss stehenden Gast, der einen anderen Gast geschlagen und trotz Aufforderung des Gastwirts den Gastraum nicht verlassen hat (§ 123 Abs. 1 StGB), mittels körperlicher Gewalt aus seinen Gasträumen entfernt hat, haftet auch nicht teilweise auf Ersatz des Schadens, der dem Gast infolge eines Sturzes vor der Gaststätte entstanden ist. Diese Handlung des Gastwirts ist als Notwehrhandlung zur Verteidigung des Hausrechts des Gastwirts gemäß § 227 Abs. 1 BGB gerechtfertigt gewesen.

2. Eine Rechtspflicht der Gastwirte, zur Entfernung und Betreuung betrunkener Gäste die Polizei oder das Rote Kreuz herbeizurufen, besteht grundsätzlich nicht (Anschluss an OLG München, NJW 1966, 1165, 1166). Eine solche Einschränkung des Notwehrrechts kommt gegenüber einem schuldlos oder im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit handelnden Angreifer jedoch dann in Betracht, wenn mit der Notwehrhandlung erhebliche Gefahren für Leib oder Leben des Angreifers verbunden sind, die der Verteidiger ohne nennenswertes eigenes Risiko anderweitig abwenden kann.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 6 U 61/06



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 122/06 vom 13.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:In einem dem Anwaltszwang unterliegenden Verfahren ist der Prozesskostenhilfe beantragenden Partei auch ohne ausdrücklichen Antrag ein Anwalt beizuordnen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 122/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 115/06 vom 12.09.2006

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Verlangt der Eigentümer von Haushaltsgegenständen die Herausgabe, ist dem Antrag stattzugeben, wenn nicht der Nichteigentümer die Zuweisung zur Nutzung beantragt, weil er sie dringend zur Führung eines eigenen Hausstandes benötigt und dies nicht unbillig ist.

Bei Miteigentum kommt es nicht darauf an, wer sie benötigt, vielmehr erfolgt die Verteilung nach Billigkeit (§ 1361a Abs. 2 BGB)
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 115/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 UF 49/06 vom 11.09.2006

Rechtsgebiete:BGB, VAHRG, VAÜG, SGB VI
Leitsatz:Dass der Ausgleichspflichtige schon Rentenbezieher ist, steht einer Aussetzung nicht entgegen (ebenso schon OLG Naumburg v. 26.1.06, 8 UF 209/05).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 49/06


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