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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum09 / 2006 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 09 / 2006



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 4 WF 40/06 vom 29.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Ist eine Urkunde errichtet worden und enthält sie die Klausel, dass sie nur bis zum Eintritt der Volljährigkeit gilt, kann eine Wirksamkeitsverlängerung nicht durch Feststellungs- sondern nur mit Leistungsklage geltend gemacht werden (vgl. auch BGHZ 1, 181, 183; BGHZ 17, 252, 256).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 4 WF 40/06



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 8 WF 132/06 vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Das Familiengericht darf nicht verlangen, dass bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse erneut ein Vordruck ausgefüllt wird (st.Rspr.; so auch Zöller/Philippi, ZPO, 25.Aufl., § 124 Rn. 10a m.w.N.).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 132/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 3 WF 170/06 vom 27.09.2006

Rechtsgebiete:RVG
Leitsatz:Nach § 56 Abs. 1 RVG entscheidet über Erinnerungen des Anwaltes gegen die Festsetzung nach § 55 RVG das Gericht des ersten Rechtszuges.

Erachtet der Bearbeiter die Erinnerung für begründet - hilft er ab. Hält er sie für unbegründet, legt er sie dem zuständigen Richter zur Entscheidung vor.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 170/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 1 Verg 10/06 vom 25.09.2006

Rechtsgebiete:VgV
Leitsatz:1. Die Vorabinformationspflicht nach § 13 VgV besteht auch im Verhandlungsverfahren nach VOF. Sie ist nicht nur gegenüber den Bietern begründet, die zur Durchführung von Auftragsverhandlungen ausgewählt worden sind, sondern auch gegenüber einem Bewerber, der objektiv zu Unrecht nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert worden ist.

2. Fordert der öffentliche Auftraggeber in den Bewerbungsbedingungen zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der Bewerber und ihrer Nachunternehmer für jeden Leistungsausführenden eine Erklärung über dessen Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie über den jeweiligen Teilumsatz mit denjenigen Leistungen, deren Ausführung der Erklärende übernehmen soll, so ist eine Erklärung über den "Gesamtumsatz der entsprechenden Leistungen" jedenfalls unvollständig.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 1 Verg 10/06


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