JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 06 / 2006
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | LWaldG LSA 1994 |
| Leitsatz: | 1. Ob in der Versagung einer Rodungsgenehmigung im Jahre 1994 eine Amtspflichtverletzung liegt, ist auch dann vom Zivilgericht eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ein Verwaltungsgericht die Behörde im Jahre 1999 rechtskräftig zur Erteilung der Genehmigung verpflichtet hat. 2. Wenn die nach sorgfältiger Prüfung gewonnene Rechtsansicht eines Amtsträgers als rechtlich vertretbar angesehen werden kann, so kann aus der späteren Missbilligung seiner Rechtsauffassung durch ein Verwaltungsgericht ein Schuldvorwurf nicht abgeleitet werden. 3. Die gerichtliche Geltendmachung eines Entschädigungsanspruches nach § 21 Abs. 1 LWaldG LSA 1994 setzt ein vorgeschaltetes Verwaltungsverfahren voraus. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 4/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird Berufung gegen den Antrag auf das die Ehescheidung abweisend erstinstanzliche Urteil eingelegt und stehen zudem Folgesachen zur Entscheidung an, so ist § 629 b Abs. 1 S. 1 ZPO zu beachten. Das Berufungsgericht kann die Berufung zurückweisen, weil dem Ehescheidungsantrag nicht stattgegeben werden kann. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Berufungsverhandlung. Ist dem Scheidungsantrag hiernach stattzugeben, ist das erstinstanzliche - abweisende - Urteil aufzuheben und der Rechtsstreit an das FamG zurückzuverweisen, denn Gegenstand des Berufungsverfahrens ist nur die Scheidung, nicht aber die - vom FamG konsequent - nicht entschiedene Folgesache. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 4 UF 13/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Grundsätzlich kann eine Partei Bedenken an der Neutralitätspflicht eines Richters haben, wenn dieser mit der Gegenseite längere Aussprachen über die Sach- und Rechtslage durchführt, ohne dass sie selbst dabei anwesend ist und über deren Inhalt informiert wird. 2. Es ist unbedenklich, wenn Richter eindeutige Hinweise geben. Anhaltspunkte für eine Befangenheit ergeben sich nur dann, wenn Richter keine Bereitschaft zeigen, ihre Auffassung kritisch zu überdenken. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 W 31/06 | |
| Rechtsgebiete: | FGG, BGB |
| Leitsatz: | Zu der Abgrenzung zwischen Vermächtnisanordnung und Erbeinsetzung. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 Wx 3/06 | |