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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum05 / 2006 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 27/06 vom 29.05.2006

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, HOAI
Leitsatz:1. Der isolierte Bauüberwachungsvertrag ist ein Werkvertrag: Der Architekt schuldet alle Tätigkeiten, die zur Gewährleistung der mangelfreien Bewirkung der zu überwachenden Bauleistungen erforderlich und ihm zumutbar sind und insoweit die mangelfreie Leistungsausführung als Erfolg.

2. Hat der bauüberwachende Architekt das Handwerksunternehmen, dessen Arbeiten überwacht werden sollen, nicht selbst ausgewählt und vermag er dessen Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nicht einzuschätzen, führt dies zu einer Steigerung der Überwachungspflichten, und zwar vor allem zu Beginn der Arbeiten.

3. Erkennt der bauüberwachende Architekt technische Mängel in der Leistungsausführung (hier: u.a. unzureichende Randfugen), so genügt es nicht, diese in einem Teilabnahmeprotokoll aufzuführen, vielmehr hat er unverzüglich nach dem Erkennen auf deren Beseitigung sowie die künftige Vermeidung gleichartiger Mängel hinzuwirken.

4. Erkennt der bauüberwachende Architekt Abweichungen von einer fachgerechten Ausführung im ästhetischen Bereich (hier: ungleichmäßige, nicht in einer Flucht verlaufende Fugen eines Granitfußbodens) und ist er nicht sicher, welche Vereinbarungen der Bauherr mit dem Bauunternehmen insoweit getroffen hat bzw. welche Anweisungen gegeben worden sind, so ist er zumindest verpflichtet, den Bauherren unverzüglich auf die Abweichungen hinzuweisen und mit ihm Rücksprache zur weiteren Ausführung zu halten.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 27/06



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 52/06 vom 29.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Dass der für die Beschwerdeentscheidung (mit-)verantwortlich zeichnende Richter in einem anderen Zivilverfahren mit Beteiligung des Antragsgegners wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden ist, begründet nach § 41 ZPO keinen gesetzlichen Ausschluß von der Ausübung des Richteramtes noch vermag daraus eine Befangenheit des Richters für die hier in einem gänzlich anderen Verfahrenskontext getroffene Entscheidung abgeleitet werden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 52/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 16/06 vom 29.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB
Leitsatz:Der Antragsteller hat in Kenntnis seiner Alkoholkrankheit über längere Zeit hinweg eine zumutbare und erfolgversprechende Suchtbehandlung unterlassen, weshalb ihm auch unterhaltsrechtlich der Vorwurf einer ebenso unvernünftigen wie leichtfertigen und damit mutwilligen Herbeiführung seiner eigenen Bedürftigkeit zu machen ist.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 16/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 54/06 vom 19.05.2006

Rechtsgebiete:ZPO, SGB XII
Leitsatz:Im PKH-Verfahren ist es dem Antragsteller nicht zuzumuten, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen, um den Rückkaufwert zur Bestreitung der Verfahrenskosten zu verwenden.

Die sofortige Kündigung langfristig abgeschlossener Verträge ist mit ökonomisch unverhältnismäßigen Nachteilen verbunden, die zwecks Finanzierung der Prozesskosten in Kauf zu nehmen einer Partei grundsätzlich nicht angesonnen werden kann.

Es kann nicht Sinn und Zweck der PKH sein, verdienstvolle private Initiativen und Vorkehrungen, die andererorts gerade mit besonderen staatlichen Mitteln gefördert werden, im Nachhinein zu konterkarieren, indem überspannte Anforderungen an die zumutbare Verwertung solcher erworbenen Vermögenswerte gestellt werden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 54/06


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