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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum04 / 2006 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 04 / 2006



Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 45/05 (Hs) vom 28.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, HGB, AGBG
Leitsatz:1. Unterwirft sich ein Franchisenehmer einem System, dass eine nahezu 100%-ige Kooperation mit dem Franchisegeber verlangt, kann hieraus nicht ohne weitere Anhaltspunkte auf eine Sittenwidrigkeit des Vertrages geschlossen werden, solange unternehmerische Gestaltungsspielräume verbleiben.

2. Zu den Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung eines Franchisevertrages, wenn sich beide Vertragsparteien nicht vertragstreu verhalten.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 45/05 (Hs)



OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 49/06 vom 28.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Leitsatz:Ein sofortiges Anerkenntnis setzt voraus, dass es vorbehaltlos und vor allen Dingen rechtzeitig erfolgt, d.h. es muss je nach prozessualer Konstellation entweder bei gerichtlicher Wahl des frühen ersten Termins (§§ 272, 275) vor Stellung der Sachanträge im Termin erfolgen oder bei Anordnung des schriftlichen Verfahrens bereits vor der Verteidigungsanzeige, auf jeden Fall aber in der Klageerwiderung zum Ausdruck gebracht werden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 49/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 50/06 vom 28.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO, GKG
Leitsatz:Ein sofortiges Anerkenntnis setzt voraus, dass es vorbehaltlos und vor allen Dingen rechtzeitig erfolgt, d.h. es muss je nach prozessualer Konstellation entweder bei gerichtlicher Wahl des frühen ersten Termins (§§ 272, 275) vor Stellung der Sachanträge im Termin erfolgen oder bei Anordnung des schriftlichen Verfahrens bereits vor der Verteidigungsanzeige, auf jeden Fall aber in der Klageerwiderung zum Ausdruck gebracht werden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 50/06

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 62/06 vom 12.04.2006

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, GKG
Leitsatz:Hat der Unterhaltsgläubiger einen über den ständig vom Schuldner gezahlten Betrag hinausgehenden Unterhaltsanspruch ist PKH für den vollen Anspruch zu bewilligen (vgl hierzu auch: OLG München, FamRZ 1994, 1126; OLG Hamm, FamRZ 1992, 577).
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 62/06


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