JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 02 / 2006
Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Wenn am 28.11.05 die Rechtsmittelfrist abläuft und geht am 11. November beim FamG - unzulässig - eine Rechtsmittelschrift ein, ist das FamG gehalten, im normalen Geschäftsgang das Rechtsmittel an das OLG weiterzuleiten. Erfolgt eine Weiterleitung an das OLG erst am 17.1.2006 (1 1/5 Monate später) und ist ein sachlicher Grund für diese Verzögerung aus der Akte nicht ersichtlich, ist wegen unverschuldeter Fristversäumung Wiedereinsetzung zu gewähren. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 UF 7/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | In der Erstitulierung nach § 653 ZPO kann der Umstand, dass UVG-Leistungen erbracht werden, keine Berücksichtigung finden. Diese Rechtstatsache ist durch die Korrekturklage nach § 654 ZPO nachzuholen. Die Korrekturklage ist keine Abänderungsklage, sondern es handelt sich um eine solche, in der es nach wie vor um die Ersttitulierung des Kindesunterhaltes geht. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 25/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Allein der Umstand, dass ein geschiedener Ehegatte nicht erwerbstätig ist, löst einen Unterhaltsanspruch nicht aus. Vielmehr muss hinzukommen, dass Bemühungen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, erfolglos geblieben sind. Die Bewerbungen im September 2003 (siebenmal), im Oktober 2003 (einmal), im Juni 2005 (einmal), Juli 2005 (sechsmal), August 2005 (dreimal) und September 2005 (zweimal) sind keine ausreichenden Bemühungen (vgl. OLGR Naumburg 1997, 233 f). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 4 UF 2/06 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 9 W 13/06 | |