JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 12 / 2005
Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB, EGBGB |
| Leitsatz: | Wenn eine Kunsthochschule eine von einem ehemaligen Studenten als Diplomarbeit angefertigte Skulptur mit Billigung des ehemaligen Studenten auf ihrem Gelände lagert, kommt ein Vertragsverhältnis zustande, spätestens wenn eine Einigung über eine Ausstellung der Skulptur erfolgt. Dieses Vertragsverhältnis ist rechtlich in erster Linie als Verwahrung einzuordnen, wobei der Kunsthochschule ergänzend die Befugnis eingeräumt wird, die Skulptur nach jeweiliger Absprache mit dem Künstler für Ausstellungszwecke zu nutzen. Die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Ursache einer Beschädigung der Skulptur liegt beim Verwahrer. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 2 W 14/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die Rechtsverteidigung eines Beklagten erscheint mutwillig im Sinne von § 114 ZPO, wenn der Beklagte dem Klageantrag in Wahrheit nicht entgegentritt. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 2 W 61/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Wird unter einer Entscheidung des Gerichtes mit Maschine vor dem Namen des Richters / der Richterin der Text "gez." ausgedruckt, bestehen Zweifel, ob es sich um eine wirksame Entscheidung handelt (vgl. Hartmann in Baumbach-Lauterbach, 58. Aufl., § 129 Rz. 9; Vollkommer in Zöller, 25.Aufl., § 315 Rzl 1, 2; Stöber in Zöller, 25.Aufl., § 169 Rz. 9). Diese Bedenken gelten auch für anwaltliche Schrifsätze. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 256/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Haben sich die Eltern eines Kindes außergerichtlich über die Höhe und die Fälligkeit der Unterhaltszahlung geeinigt und erfüllt der Schuldner diese Vereinbarung dauerhaft korrekt, muss der Gläubiger zunächst die Errichtung eines Vollstreckungstitels anmahnen, bevor er Klage auf die - vereinbarte - Leistung erhebt. Wird die Klage ohne Anmahnung erhoben und errichtet der Schuldner unverzüglich eine Urkunde über den Unterhalt, hat er keinen Anlass zur Klageerhebung gegeben. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 3 WF 245/05 | |