JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 10 / 2005
Insgesamt sind 7 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GrdstVG |
| Leitsatz: | Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über landwirtschaftliche Grundstücke gemäß § 9 GrdstVG, wenn ein leistungsfähiger Voll- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen bereit und in der Lage ist und wenn andererseits fraglich ist, ob der Käufer seinerseits sich zumindest auf dem Weg dazu befindet, ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt zu werden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 2 Ww 12/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, GVG, ZPO, VwVfG LSA, KAG-LSA, BauGB |
| Leitsatz: | Schließen eine Gemeinde und ein Investor einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Ablösung der Erschließungskosten und erweist sich dieser Ablösungsvertrag nachfolgend aus Gründen, die dem Bereich der Gemeinde zuzuordnen sind, als nichtig, kann die Gemeinde aus einem Verschulden bei Vertragsverhandlungen (c.i.c.) haften und ist danach zumindest zur Rückzahlung der bereits an sie geleisteten Ablösesumme verpflichtet. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 3 U 38/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BGB |
| Leitsatz: | Die Abwälzung von Nebenkosten, die nicht im Mietvertrag genannt werden, kommt nur in Betracht, wenn es sich um - objektbezogen - neu entstandene Nebenkosten handelt, die bei der Bemessung des Mietzinses und/oder der Nebenkosten nicht berücksichtigt werden konnten (Bestätigung von 9 U 216/01). Bestand die Nebenkostenart (hier: Niederschlagswassergebühr) zwar bei Abschluss des Hauptmietvertrages nicht, wohl aber bei Abschluss eines späteren Untermietvertrages, der hinsichtlich der Nebenkosten auf die Regelung aus dem Hauptmietvertrag Bezug nimmt, so kommt es im Verhältnis Hauptmieter/Untermieter auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrages an. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 8/05 (Hs) | |
| Rechtsgebiete: | VAÜG, BGB |
| Leitsatz: | Von Amts wegen darf keine Anwartschaft, die dem Versorgungsausgleich unterliegt, unberücksichtigt bleiben, um eine Aussetzung zu vermeiden (entgegen OLG Naumburg 14. Senat Az. 14 UF 26/03). |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 UF 168/05 | |