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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum09 / 2005 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 09 / 2005



Insgesamt sind 8 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 5 bis 8:


OLG-NAUMBURG – Beschluss, 10 W 38/05 vom 15.09.2005

Rechtsgebiete:ZPO, BSHG, BGB, VerbrKrG, EGBGB
Leitsatz:Die Vermutungswirkung für die Sittenwidrigkeit bei krasser finanzieller Überforderung des Bürgen oder Mithaftenden gilt im Falle von aus familiärer Verbundenheit gewährten Darlehen nicht.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 W 38/05



OLG-NAUMBURG – Urteil, 6 U 130/03 vom 14.09.2005

Rechtsgebiete:BauGB
Leitsatz:Es stellt eine Amtspflichtverletzung dar, wenn eine Gemeinde ihr Einvernehmen i. S. v. § 36 BauGB zu Unrecht versagt. Die Feststellung der Rechtwidrigkeit der Versagung in einem darüber geführten Verwaltungsrechtstreit bindet das Zivilgericht, das über den Amtshaftungsanspruch zu entscheiden hat.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 6 U 130/03

OLG-NAUMBURG – Urteil, 1 U 9/05 vom 13.09.2005

Rechtsgebiete:StBerG, ZPO, BGB, EGBGB, AO
Leitsatz:1. Verschuldet ein Steuerberater, dass das Finanzamt von seinem Mandanten Säumniszuschläge erhebt, so tritt die für den Beginn der Verjährung nach § 68 StBerG a.F. maßgebliche objektive Verschlechterung der Vermögenslage des Mandanten bereits ein, wenn eine festgesetzte Steuerforderung bzw. Steuernachforderung nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet worden ist (§ 240 Abs. 1 Satz 1 AO). Einer gesonderten Festsetzung der Säumniszuschläge bedarf es nicht.

2. Die Fälligkeit einmal verwirkter Säumniszuschläge wird weder durch eine nachträgliche Berichtigung, Änderung oder Aufhebung der Steuerfestsetzung noch durch die Gewährung einer neuen Zahlungsfrist berührt.

3. Dies gilt auch, wenn das Finanzamt, ohne dass eine Aufhebung der Vollziehung der Steuerfestsetzung vorliegt, die Säumniszuschläge nicht einzieht.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 9/05

OLG-NAUMBURG – Urteil, 10 U 15/05 (Hs) vom 09.09.2005

Rechtsgebiete:UWG
Leitsatz:Eine irreführende Werbung ist nicht anzunehmen, wenn ein Autohaus damit wirbt, Partner einer Automarke zu sein, obwohl es mit dem Hersteller nur einen Service- oder Werkstattvertrag und keinen Neuwagenvertriebsvertrag geschlossen hat.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 10 U 15/05 (Hs)


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