JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 06 / 2005
Insgesamt sind 12 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 9 bis 12:
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Leitsatz: | Für die nach § 1585b geforderte Rechtshängigkeit genügt nicht die Zustellung eines Prozesskostenhilfegesuchs. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 3 UF 36/05 | |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Leitsatz: | Entspricht der ursprünglich befristete Mietvertrag nicht der Formvorschrift des § 550 BGB (= § 566 BGB a.F.) so wird dieser Mangel nachträglich berichtigt, wenn sich die Mietvertragspartner - nachdem der Vertrag mehrere Jahre durchgeführt wurde - auf eine Nachtragsvereinbarung verständigen, die ihrerseits alle Essentialia eines Mietvertrages enthält und dem Schriftformerfordernis im Übrigen genügt. Dies gilt selbst dann, wenn im ursprünglichen Mietvertrag das Mietobjekt deshalb nicht hinreichend bezeichnet wurde, weil das Objekt im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages noch nicht errichtet war. Nimmt die Nachtragsvereinbarung hinsichtlich der Bezeichnung des Mietobjekts auf den ursprünglichen Vertrag Bezug, genügt dies dem Formerfordernis jedenfalls dann, wenn das Mietobjekt zwischenzeitlich errichtet wurde und die genaue Lage der Räumlichkeit durch Inaugenscheinnahme - auch durch einen möglichen Erwerber - festgestellt werden kann. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 20/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | 1. Bei der Wahl der Therapie ist dem Arzt ein weites Ermessen eingeräumt. Die ärztliche Entscheidung ist nur dahin zu überprüfen, ob die gewählte Therapie dem Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und fachärztlichen Erfahrungen entspricht, ob sie zur Erreichung des Behandlungsziels geeignet und erforderlich ist, und regelmäßig auch, ob sie sich in der fachärztlichen Praxis bewährt hat. 2. Ist die Behandlung einer Handgelenksverletzung mit mehreren medizinisch gleichermaßen indizierten Methoden konservativ und operativ möglich, ist aber die konservative Behandlung weitaus üblicher und hat sie gleiche oder zumindest nahezu gleiche Erfolgschancen, so stellt die Möglichkeit einer operativen Therapie für den Patienten keine Alternative dar, über die er vernünftigerweise mitentscheiden muss. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 1 U 7/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, StPO |
| Leitsatz: | Wenn ein abgelehnter Richter vor Erstattung einer Strafanzeige gegen eine Partei die vorhandenen Verdachts- und Entlastungsumstände ersichtlich sorgfältig abgewogen hat, ist von der Besorgnis der Befangenheit nicht auszugehen. Auch der Vorwurf der Nichtgewährung rechtlichen Gehörs ist dann unerheblich. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 10 W 26/05 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 06 / 2005 - Seite 3" © JuraForum.de — 2003-2012
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