JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 05 / 2005
Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Anträge nach § 644 ZPO sind Eilanträge und mit besonderer Beschleunigung zu bearbeiten. Beschlüsse sind, auch wenn sie aufgrund mündlicher Verhandlung ergangen sind, nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar. Ob eine Anordnung gegenstandslos wird, wenn die Hauptsache nur unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe eingereicht und Prozesskostenhilfe verweigert wurde (so OLG Stuttgart FamRZ 1984, 720; a.A. OLG Düsseldorf Az. 2 WF 97/85) bedarf keiner Entscheidung. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 78/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, BRAGO |
| Schlagworte: | Zur Erstattungsfähigkeit der Flugkosten eines Prozessbevollmächtigten |
| Leitsatz: | Die von der Rechtspflegerin vorgenommene Kürzung der Reisekosten erweist sich als unberechtigt. Wie der Senat bereits entschieden hat, hat die obsiegende Partei gem. § 91 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 ZPO einen Anspruch auf Erstattung der Flugkosten ihres Prozessbevollmächtigten dann, wenn die hierdurch verursachten Mehrkosten zu den Kosten anderer Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der Zeitersparnis in einem angemessenen Verhältnis stehen (Beschluss vom 14. Oktober 2004, - 12 W 131/03 -). Dabei sind allerdings die tatsächlich entstandenen Reisekosten des Anwalts nicht den fiktiven Kosten einer Bahnfahrt, sondern den Kosten der Benutzung des eigenen Pkw gegenüber zu stellen, den zu benutzen er auch gegenüber dem Prozessgegner grundsätzlich berechtigt ist. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 12 W 61/05 | |
| Leitsatz: | Maßgebend für die Beurteilung, ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht auf Erfolg bietet, ist allein der Umfang der Unterhaltspflicht. Eine weitere Reduzierung im Hinblick auf ein anzurechnendes Kindergeld (§1612b BGB) ist nicht vorzunehmen. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 8 WF 86/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Die von der Rechtsprechung entwickelte außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit ist spätestens seit der Neuregelung des § 321a ZPO und der Entscheidung des BverfG vom 30.4.2004 (NJW 2003, 1924) obsolet geworden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 6/05 | |