JuraForum.de > Urteile > Oberlandesgericht Naumburg > Verkündungsdatum > 04 / 2005
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| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Leitsatz: | Entspricht der bauliche Zustand einer Außentreppe dem geltenden (bzw. dem im Zeitpunkt der Errichtung geltenden) Bauordnungsrecht, ist der Verkehrssicherungspflichtige zu weitergehenden Sicherungsmaßnahmen nur dann verpflichtet, wenn ihm eine besondere Gefahrenquelle bekannt war oder für ihn erkennbar gewesen wäre. Die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht dürfen dabei nicht überspannt werden. |
| Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 9 U 132/04 | |
"Oberlandesgericht Naumburg - Entscheidungen 04 / 2005 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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