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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum03 / 2005 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 03 / 2005



Insgesamt sind 21 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 14 UF 184/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:BGB, Regelbetrag-VO, StGB, StPO
Leitsatz:Bei Zahlungsaufforderungen unterhalb des gesetzlich geschuldeten Mindestunterhalts wird der zugleich zur Auskunfterteilung aufgeforderte Unterhaltsschuldner bereits grundsätzlich kein rechtlich schützenswertes Vertrauen für seine Erwartung in Anspruch nehmen können, damit müsse es sein Bewenden haben. Die ausdrücklich einen Unterhaltsanspruch des Gläubigers allein aufgrund des Auskunftsverlangens für die Vergangenheit positiv festgelegte Regelung des § 1613 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB schließt, zumindest für den hier in Frage stehenden Zeitraum von weniger als einem Jahr, eine gegenläufige Heranziehung der allgemeinen Billigkeitsregeln aus.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 14 UF 184/04



OLG-NAUMBURG – Urteil, 8 UF 280/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:BGB
Leitsatz:Mehrere Unterhaltsgläubiger sind auch dann keine Gesamtgläubiger, wenn die Ansprüche in einem einheitlichen Rechtsstreit geltend gemacht werden. Sowohl der laufende Unterhalt als auch der jeweilige Rückstand müssen für jeden Gläubiger getrennt tenoriert werden.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 8 UF 280/04

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U 129/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:BGB, ZPO, WpHG, KWG
Leitsatz:1. Die erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Verjährungseinrede ist zuzulassen, wenn der zugrundeliegende Sachverhalt unstreitig ist.

2. Zu den Voraussetzungen der Verjährung von Ansprüchen aus einem Anlageberatungsvertrag gemäß § 37 a WpHG.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 129/04

OLG-NAUMBURG – Urteil, 2 U 111/04 vom 24.03.2005

Rechtsgebiete:BörsG, BGB, GmbHG, WpHG, GO-LSA, ZPO
Leitsatz:1. Eine Großbank ist einem kommunalen Energieversorgungsunternehmen, das keine Verbindlichkeiten in Fremdwährungen hatte, schadensersatzpflichtig, wenn sie vor der Vereinbarung eines Zinssatz- und Währungs-Swap-Geschäfts nicht in den Mittelpunkt der Beratung gerückt hat, dass Währungs-Swaps in der Regel zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden, und wenn sie bei der Beratung den kommunal-rechtlichen Bindungen des Energieversorgungsunternehmens, insbesondere dem Spekulationsverbot und dem hieraus folgenden Gebot der strengen Beachtung der Konnexität zwischen dem Swap-Geschäft und einem konkreten Grundgeschäft, keine Bedeutung beigemessen hat.

2. Zu den Voraussetzungen eines Missbrauchs der Vertretungsmacht durch den Geschäftsführer eines kommunalen Energieversorgungsunternehmens bei der Vereinbarung eines Zinssatz- und Währungs-Swap-Geschäfts mit einer Großbank.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 2 U 111/04


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