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JuraForum.deUrteileOberlandesgericht NaumburgVerkündungsdatum01 / 2005 

Oberlandesgericht Naumburg

Entscheidungen 01 / 2005



Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


OLG-NAUMBURG – Urteil, 8 UF 225/04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:FGG, BGB, ZPO
Leitsatz:Ob die Voraussetzungen für eine Abtrennung vorliegen ist für jeden Verbundantrag getrennt zu prüfen. Die Prüfung hat von Amts wegen zu erfolgen; ein Antragsrecht der Parteien ist nicht vorgesehen.

Wird ein Anspruch im Wege der Stufenklage im Verbund eingeführt, ist vorab über die Auskunft zu entscheiden; eine Entscheidung erst im sogen. Schlusstermin ist verfahrensfehlerhaft.

Fehlerhafte Abtrennungen können nur mit dem Rechtsmittel gegen die Hauptsache (Ehescheidung) gerügt werden. Eine Insolvenzeröffnung steht einer Rückverweisung des Zugewinnanspruchs an das FamG nicht entgegen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 8 UF 225/04



OLG-NAUMBURG – Urteil, 4 U 176/03 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:ZPO, StGB, AGBG, EGBGB, BGB
Leitsatz:Die Unterschrift des Prozessbevollmächtigten unter dem Beglaubigungsvermerk ersetzt die Unterschrift auf der Urschrift der Berufungsschrift.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Urteil, 4 U 176/03

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 12 W 120/04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:BRAGO, ZPO, BGB
Leitsatz:Streitgenossen, die sich jeweils getrennt haben vertreten lassen, sind im Kostenfestsetzungsverfahren so zu behandeln, als ob sie einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten bestellt hätten, wenn ihre Rechtsverfolgung aufgrund der Einheitlichkeit des zugrunde liegenden Lebenssachverhaltes identisch ist, die Gefahr eines Interessenwiderstreites nicht besteht und auch keine sonstigen Gründe für die Hinzuziehung jeweils eigener Prozessbevollmächtigter sprechen.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 12 W 120/04

OLG-NAUMBURG – Beschluss, 14 WF 237/04 vom 21.01.2005

Rechtsgebiete:ZPO
Leitsatz:Grundsätzlich ist in einer einstweiligen Anordnung nur dann über die insoweit entstandenen Kosten zu entscheiden, wenn aus prozessrechtlichen Gründen keine Hauptsachenentscheidung ergehen kann.
Volltext: OLG-NAUMBURG - Beschluss, 14 WF 237/04


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